Wir bemühen uns so wenige Cookies wie möglich einzusetzen. Mehr Informationen dazu finden Sie
auf unserer
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. Auch unser
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ist angenehm zu finden.
Essentielle Cookies
Ein Cookie ist eine Textinformation, die im Browser auf dem Endgerät des Betrachters
(Computer, Laptop, Smartphone, Tablet usw.) jeweils zu einer besuchten Website
(Webserver, Server) gespeichert werden kann. Das Cookie wird entweder vom Webserver
an den Browser gesendet oder im Browser von einem Skript (JavaScript) erzeugt. Der
Webserver kann bei späteren, erneuten Besuchen dieser Seite diese Cookie-Information
direkt vom Server aus auslesen oder über ein Skript der Website die Cookie-Information
an den Server übertragen. Aufgabe dieses Cookies ist beispielsweise die Identifizierung
des Surfers (Session ID), das Abspeichern eines Logins bei einer Webanwendung wie
Wikipedia, Facebook usw. oder das Abspeichern eines Warenkorbs bei einem Online-Händler.
Ein häufiger Einsatzzweck ist das Webtracking von Nutzern[1] mit speziell präparierten
Seiten. Der Begriff Cookie wird im Datenschutz auch als Synonym für Datenentnahme,
Datenspeicherung, Datennutzung, Datenverwertung, Datenweitergabe wie auch Datenmissbrauch
verwendet, unabhängig davon, ob dazu tatsächlich ein physisches Cookie verwendet wird
oder andere Techniken eingesetzt werden.
Es gibt zwei Möglichkeiten für die Übertragung, Zuweisung und Auswertung von Cookies
durch eine Website:
Übertragung in den Kopfzeilen (dem Header) von Anfragen und Antworten via HTTP. Cookies im
Client entstehen, wenn bei dessen Zugriff auf einen Webserver neben anderen HTTP-Kopfzeilen
in der Antwort des Servers zusätzlich eine Cookie-Zeile übertragen wird (siehe Aufbau).
Außerdem kann ein Cookie lokal durch JavaScript oder weitere Skriptsprachen erzeugt werden. Das
Skript befindet sich in der vom Server übermittelten Webseite.
Die lokalen Cookies derselben Domain – also nicht anderer Websites – können ausgelesen, verwertet
und geändert werden. Damit können beispielsweise durch JavaScript Informationen über die lokalen
Benutzeraktivitäten eingearbeitet werden, die in der Sitzung ohne weiteren Serverkontakt
angefallen waren. Mit dem nächsten Kontakt zur Website werden sie in den HTTP-Kopfzeilen auch
dorthin übertragen.
Cookie-Informationen werden lokal im Browser gespeichert, üblicherweise in einer Cookie-Datenbank.
Bei nachfolgenden weiteren Zugriffen auf den Webserver sucht der Client-Browser alle Cookies
dieser Domain heraus, die zum Webserver und dem Verzeichnispfad des aktuellen Aufrufs passen.
Diese Cookie-Daten werden im Header des HTTP-Zugriffs mit übertragen, sodass die Cookies nur an
jenen Webserver zurückgehen dürfen, von dem sie einst auch stammten.
Ein Cookie kann beliebigen Text enthalten, kann also neben einer reinen Identifikation auch
beliebige Einstellungen lokal speichern, jedoch sollte seine Länge 4 Kilobyte (4·1024 Byte)
nicht überschreiten, um mit allen Browsern kompatibel zu bleiben. Die Cookies werden mit
jeder übermittelten Datei übertragen, also auch mit Bilddateien oder jedem anderen Dateityp;
dies gilt insbesondere für eingebettete Elemente wie Werbebanner, die von anderen Servern
eingebunden werden als dem Ursprung einer angezeigten HTML-Datei. So kann eine einzelne Webseite
zu mehreren Cookies führen, die von verschiedenen Servern kommen und an diese jeweils wieder
zurückgeschickt werden.
Cookies werden ausschließlich vom Client verwaltet. Somit entscheidet der Client, ob
beispielsweise ein Cookie gespeichert oder nach der vom Webserver gewünschten Lebensdauer wieder
gelöscht wird. Allerdings können auch auf dem Server entsprechende Informationen gespeichert
werden, um beispielsweise Statistiken über die Zahl der Aufrufe von Webseiten zu erzeugen.
Marketing
Die Möglichkeit der eindeutigen Erkennung kann missbraucht werden. Cookies werden unter
anderem dafür verwendet, Benutzerprofile über das Surfverhalten eines Benutzers zu erstellen.
Zum Beispiel kann ein Online-Shop diese Daten mit dem Namen des Kunden verknüpfen und
zielgruppenorientierte Werbemails schicken.
Jedoch kann der Online-Shop nur das Surfverhalten innerhalb seiner eigenen Webseite verfolgen.
Um Informationen über das Surfverhalten seiner Kunden zu erhalten, muss sich der Online-Shop
eines Dritten, eines Tracking-Anbieters, bedienen. Der Tracking-Anbieter bietet dem Online-Shop
wie auch anderen Online-Shops Tracking-Komponenten an, die diese in ihre Webseiten integrieren.
Das sind Skripte, verlinkte Skripte oder verlinkte Komponenten (Webseiten, Bilder, Banner,
Zählpixel, Schriften), die mit dem Aufrufen der Online-Shops mitgeladen werden und
Serveranfragen an den Tracking-Anbieter generieren, die wiederum Cookies mit den erhaltenen
Informationen im Browser setzen. Diese durch Dritte erstellen Cookies nennt man Third-Party-Cookies
(englisch für Cookies von Dritten). Haben diese Cookies den Zweck des Trackings, werden diese
auch als „tracking cookies“ (englisch für Verfolgen) bezeichnet. Der Tracking-Anbieter
registriert die Besuche der mit ihm verbundenen Online-Shops und kann diese Besuche somit den
einzelnen Benutzern zuordnen. Stellt der Tracking-Anbieter diese Informationen dem Online-Shop
zur Verfügung, kann dieser auf die Interessen des Besuchers schließen und seinen Online-Shop
entsprechend anpassen („personalisieren“).
Es gibt auch seriöse Drittanbieter-Dienste, die technisch bedingt Tracking-Informationen mitsammeln.
Für das erfolgreiche Tracking sind Drittanbietercookies hilfreich, aber nicht zwingend
erforderlich. Die durch andere Identitätsermittlungsverfahren gesammelten Identitätsinformationen,
wie zum Beispiel durch Fingerprinting, benötigen keine Cookies. Noch perfider, die zu übertragenden
Informationen werden per Parameter mit den verlinkten Komponenten übertragen. Gemeinsam ist aber
allen Tracking-Techniken das Einbinden von Tracking-Komponenten in den Code der Webseite. Ein
Abschalten der Cookies im Browser unterbindet also das Tracking nicht zwangsläufig, es werden dann
nur andere Techniken eingesetzt. Der wirkungsvollste Schutz gegen Tracking ist es, nur auf Webseiten
zuzugreifen, die keine Tracking-Techniken einsetzen.
Für webseitenübergreifendes Tracking setzen wir den sog. Facebook Pixel ein, um den Erfolg unserer
Kampagnen zu messen. Facebook Pixel ist ein Dienst der Firma Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal
Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland, Mutterunternehmen: Facebook, 1 Hacker Way,
Menlo Park, CA 94025, USA.
Facebook ist unter dem EU-US Privacy Shield registriert, welches ein angemessenes Datenschutzniveau
bei Verarbeitung von Daten in den USA garantiert:
https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000GnywAAC&status=Active
Rechtsgrundlage für den Einsatz von Facebook Pixel ist Ihre Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO.
(1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden
personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die
betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich,
die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
c) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich,
der der Verantwortliche unterliegt;
d) die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen
Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;
e) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen
Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen
übertragen wurde;
f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder
eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und
Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern,
überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
Unterabsatz 1 Buchstabe f gilt nicht für die von Behörden in Erfüllung ihrer Aufgaben
vorgenommene Verarbeitung.
(2) Die Mitgliedstaaten können spezifischere Bestimmungen zur Anpassung der Anwendung der
Vorschriften dieser Verordnung in Bezug auf die Verarbeitung zur Erfüllung von Absatz 1
Buchstaben c und e beibehalten oder einführen, indem sie spezifische Anforderungen für
die Verarbeitung sowie sonstige Maßnahmen präziser bestimmen, um eine rechtmäßig und
nach Treu und Glauben erfolgende Verarbeitung zu gewährleisten, einschließlich für
andere besondere Verarbeitungssituationen gemäß Kapitel IX.
(3) Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen gemäß Absatz 1 Buchstaben c und e wird
festgelegt durch
a) Unionsrecht oder
b) das Recht der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt. Der Zweck der
Verarbeitung muss in dieser Rechtsgrundlage festgelegt oder hinsichtlich der
Verarbeitung gemäß Absatz 1 Buchstabe e für die Erfüllung einer Aufgabe erforderlich
sein, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt,
die dem Verantwortlichen übertragen wurde. Diese Rechtsgrundlage kann spezifische
Bestimmungen zur Anpassung der Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung
enthalten, unter anderem Bestimmungen darüber, welche allgemeinen Bedingungen
für die Regelung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung durch den Verantwortlichen
gelten, welche Arten von Daten verarbeitet werden, welche Personen betroffen sind, an
welche Einrichtungen und für welche Zwecke die personenbezogenen Daten offengelegt
werden dürfen, welcher Zweckbindung sie unterliegen, wie lange sie gespeichert werden
dürfen und welche Verarbeitungsvorgänge und -verfahren angewandt werden dürfen,
einschließlich Maßnahmen zur Gewährleistung einer rechtmäßig und nach Treu und
Glauben erfolgenden Verarbeitung, wie solche für sonstige besondere
Verarbeitungssituationen gemäß Kapitel IX. Das Unionsrecht oder das Recht der
Mitgliedstaaten müssen ein im öffentlichen Interesse liegendes Ziel verfolgen
und in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten legitimen Zweck stehen.
(4) Beruht die Verarbeitung zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem die
personenbezogenen Daten erhoben wurden, nicht auf der Einwilligung der betroffenen
Person oder auf einer Rechtsvorschrift der Union oder der Mitgliedstaaten, die in
einer demokratischen Gesellschaft eine notwendige und verhältnismäßige Maßnahme zum
Schutz der in Artikel 23 Absatz 1 genannten Ziele darstellt, so berücksichtigt der
Verantwortliche - um festzustellen, ob die Verarbeitung zu einem anderen Zweck mit
demjenigen, zu dem die personenbezogenen Daten ursprünglich erhoben wurden, vereinbar
ist - unter anderem
a) jede Verbindung zwischen den Zwecken, für die die personenbezogenen Daten erhoben
wurden, und den Zwecken der beabsichtigten Weiterverarbeitung,
b) den Zusammenhang, in dem die personenbezogenen Daten erhoben wurden, insbesondere
hinsichtlich des Verhältnisses zwischen den betroffenen Personen und dem Verantwortlichen,
c) die Art der personenbezogenen Daten, insbesondere ob besondere Kategorien
personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 verarbeitet werden oder ob personenbezogene Daten
über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10 verarbeitet werden,
d) die möglichen Folgen der beabsichtigten Weiterverarbeitung für die betroffenen Personen,
e) das Vorhandensein geeigneter Garantien, wozu Verschlüsselung oder Pseudonymisierung gehören kann.
Zusätzliche Informationen
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